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   BGH, 28.10.1955 - 2 StR 315/55   

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https://dejure.org/1955,657
BGH, 28.10.1955 - 2 StR 315/55 (https://dejure.org/1955,657)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1955 - 2 StR 315/55 (https://dejure.org/1955,657)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 315/55 (https://dejure.org/1955,657)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 214
  • NJW 1956, 70
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

    Denn es öffnet keine erheblichen strafrechtlichen Lücken, daß das Gesetz das auf eine nur scheinbar begangene Diensthandlung bezogene - auf ein Entgelt gerichtete - Tätigwerden eines Amtsträgers nicht in den §§ 331, 332 StGB unter Strafe stellt (vgl. auch BGHSt 8, 214, 215 f), weil in solchen Fällen - wie hier - in aller Regel Strafbarkeit nach § 263 StGB gegeben ist.
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
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  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Diese Rechtsanschauung hat der Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 1, 182, 183; 16, 37, 39; BGH Urt. vom 8. Juli 1954 - 4 StR 441/53 -, S. 60, und vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 315/55 -, insoweit BGHSt 8, 214 nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 37/63

    Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts -

    Im Zusammenhang damit sieht die Rechtsprechung in der Einziehung nach § 40 eine Nebenstrafe (BGHSt 8, 214 und ständig), in der Einziehung nach § 86 aber eine Sicherungsmaßnahme (BGHSt 6, 62; 8, 165 [BGH 28.07.1955 - StE 213/52]; 13, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 393 [BGH 25.07.1960 - 3 StR 25/60]; 15, 401) [BGH 06.03.1961 - 3 StR 53/60].
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 32/63

    Auswirkungen des Fehlens eines Tatmotivs auf den Tatbestand des Mordes -

    Sie verkennen bereits, daß - etwa bei einem ganz kleinen Kind (siehe BGHSt 4, 11; 8, 216) [BGH 28.10.1955 - 2 StR 315/55]oder bei der offenen Nötigung des Opfers, Gift zu nehmen - durchaus Fälle von vorsätzlicher Tötung mit Gift ohne das Merkmal der Heimtücke denkbar sind.
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